Mitgliedschaft bei der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen (AGFK)
In einer Verkehrsausschusssitzung im Herbst 2018 wurde der Antrag von Stadtrat Dr. Reindl auf Bewerbung um Mitgliedschaft der Stadt Weilheim in der AGFK Bayern (Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Bayern e.V.) einstimmig angenommen. Diese Bewerbung um Mitgliedschaft hatte der ADFC Weilheim-Schongau schon im Mai 2014 angeregt.
Im Rahmen der eintägigen "Vorbereisung" im Juni 2019 erhielt die Stadt Weilheim von der Bereisungskommission ein Feedback zum Stand der Fahrradfreundlichkeit und entsprechende Handlungsempfehlungen. Die Bewertungskommission hat sich im Anschluss an die Vorbereisung für eine Aufnahme der Stadt Weilheim in die AGFK ausgesprochen. Stadt Weilheim wird "MItglied auf Probe".
Im November 2019 hat der Stadtrat Weilheim einstimmig einen "Grundsatzbeschluss zur Radverkehrsförderung" getroffen.
ADFC-Fahrradklima-Test 2018
Am ADFC-Fahrradklima-Test 2018 hatten sich nach Abschluss der Aktion am 30.11.2018 230 Weilheimer beteiligt. Dieses erfreuliche Ergebnis liegt weit über dem Quorum von 50 Teilnehmern und auch deutlich über dem vieler anderer Städte vergleichbarer Größe. Die Ergebnisse wurden der Stadt Weilheim im April 2019 mitgeteilt.
Weilheim hat sich bei den Städten bis 50.000 Einwohner mit einer Gesamtbewertung (Schulnote) von 4,0 im Vergleich zum 2014-Ergebnis von 3,3 verschlechtert und den 199. Rang von 311 Städten vergleichbarer Größe in Deutschland und den 20. Rang von 33 derartigen Städten in Bayern erreicht. ADFC-Dossier zum Fahrradklimatest; Auswertung Weilheim
Verkehrsführung Admiral-Hipper-Straße
In Zukunft werden Radfahrer die Admiral-Hipper-Straße auch in Gegenrichtung zur bestehenden Einbahnregelung benutzen können. Nachdem wir vom Straßenverkehrsamt Weilheim wegen der Beschilderung an der dortigen Kreuzung mit der B2 angesprochen worden waren, haben wir nach einem Ortstermin das Straßenverkehrsamt am 13.10.2018 um folgende Beschilderung gebeten:
1. Aus der Oberen Stadt kommende und nach rechts abbiegende Radler sollen den rechten Fahrstreifen, geradeaus fahrende sowie links abbiegende Radler den linken Fahrstreifen benutzen, der hierzu rot markiert werden soll.
2. Ein Linksabbiegen von Radlern, die auf der B2 von Süden kommen, wird als zu gefährlich erachtet und sollte daher nicht durch Beschilderung empfohlen werden. In der täglichen Praxis benutzen die allermeisten (ortskundigen) Radfahrer bereits den für die Radfahrer freigegebenen Gehweg auf der Westseite der B2. Ein Hinweis für (ortunkundige) Radler auf frühzeitiges Queren zu diesem Gehweg wäre zu begrüßen.
3. Für den Radverkehr auf der B2 in und aus nördlicher Richtung sollte die Freigabe des Radverkehrs auf den dortigen Gehwegen überprüft werden. Dieses Anliegen wurde bereits mehrmals im Verkehrsausschuss des Weilheimer Stadtrates behandelt und befürwortet.
Das Straßenverkehrsamt hat diesen Vorschlägen zugestimmt, nach Rücksprache mit Stadt, Staatlichem Bauamt und Polizei die Roteinfärbung der oben genannten Fahrradspur mit Hinweis auf die wegen der großen Schleppkurven von LKWs notwendigen, teuren Umbauarbeiten an der Kreuzung allerdings abgelehnt.
Bei dem Ortstermin wurde auch beschlossen, für den Fahrradverkehr eine in beiden Richtungen befahrbare, rot markierte Bahn auf dem südlichen Gehweg der Admiral-Hipper-Straße sowie durch die Apothekergasse vorzuschlagen.
(Stand Oktober 2018)
Radverkehr in der Deutenhausener Straße
Der Antrag des ADFC Weilheim-Schongau auf Einrichtung eines Radweges und Radfahrstreifens im Bereich Deutenhausener Straße / Narbonner Ring wurde in der Verkehrsausschusssitzung des Weilheimer Stadtrates im Oktober 2015 einstimmig angenommen. Die Realisierung würde die Sicherheit für den Radverkehr stadtein- und stadtauswärts wesentlich erhöhen. zur Berichterstattung
Jedoch wurden die für die Umsetzung erforderlichen Mittel nicht im Haushalt 2016 eingestellt. Der ADFC-Kreisverband bleibt dran!
Bodenmarkierungen für den Radverkehr
Im April 2015 hatte der ADFC-Kreisverband einige Nachbesserungswünsche für Bodenmarkierungen an die Stadt Weilheim herangetragen. Groß ist die Freude darüber, dass diese Anregungen aufgenommen und zügig umgesetzt wurden!
- Röntgenstraße: die Fahrrad-Schutzstreifen auf beiden Seiten ganz neu in voller Länge,
- Hardtkapellenstraße/Narbonner Ring: Markierung erneuert, Neue Haltlinie zum Stop-Schild, jetzt vor dem Radweg, für Fahrzeuge aus Richtung Hardtkapelle kommend,
- Ein-/Ausfahrt Neidhart-"Einkaufspark" bei McDonalds/Münchener Straße: Roter Teppich und Markierungen ganz neu und super-knallig
- Unterhausen/Ringstraße/Münchener Straße: Roter Teppich und Markierungen, ganz neu und super-knallig
Fahrradstraßen in Weilheim
Auf einen Antrag des ADFC-Kreisverbandes wurden im Januar 2014 drei Fahrradstraßen eingerichtet und sogar noch eine vierte hinzugefügt. Es dreht sich um die Schöffelhuber-, Karl-Böhaimb-, Nordendstraße und die Kerschensteiner Straße.
Weilheimer Tagblatt vom 28.12.2015 ; offizielle Eröffnung der Fahrradstraßen
Auf einen Antrag von Dr. Claus Reindl (Verkehrsreferent im Stadtrat) zur Weilheimer Verkehrsausschusssitzung im Herbst 2014 hin wurden weitere Fahrradstraßen ausgewiesen: die Färbergasse zwischen kleiner Bahnunterführung und Lohgasse, die Türlmühlstraße und die Schweigerstraße bis auf Höhe des Kindergartens und eventuell weiter bis zur Aufeldstraße sowie der Prälatenweg vom Stadtrand bis zur Waisenhausstraße.
Im Herbst 2016 folgte der einstimmige Beschluss der Ausweisung einer weiteren Fahrradstraße, Am Betberg. Dies geschah auf einen Antrag des ADFC hin.
Die Regeln zu Fahrradstraßen können in dieser PDF nachgelesen werden.
Stellplatzsatzung für Fahrräder seit 1. Januar 2014
Bequeme und diebstahl- sowie vandalismussichere Fahrradabstellanlagen unmittelbar am Wohnort sind wichtige Bausteine einer fahrradfreundlichen Infrastruktur. Deshalb hatte die ADFC-Kreisgruppe Weilheim-Schongau im Herbst 2012 den Antrag auf eine Stellplatzverordnung für Fahrräder bei Neu- und Umbauten gestellt. In seiner Sitzung im Oktober 2013 entschied sich der Weilheimer Bauausschuss mehrheitlich für die Annahme dieses Antrages.
Fahrradabstellplatzsatzung Weilheim – FabS WM
Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht bei der Weilheimer Ammerschule
Um die gefährliche Situation vor der Ammerschule (Grundschüler, Eltern und Radfahrer teilten sich einen gemeinsamen Fuß- und Radweg) zu entzerren, schlug der ADFC-Kreisverband eine Aufhebung der Benutzungspflicht für Radfahrer vor. Dieser Vorschlag wurde in der Verkehrsausschusssitzung im November 2013 aufgegriffen und anschließend umgesetzt.